AUFSICHT
Der Kindergarten übernimmt Kraft der Anmeldung die Aufsichtspflicht Ihres Kindes.
Die Aufsichtspflicht beginnt und endet mit den jeweiligen Öffnungszeiten.
Ankunft und Abholen des Kindes ist dem zuständigen Personal bekannt zu geben.
Personen, die berechtigt sind, ihr Kind vom Kindergarten abzuholen, sollen der Kindergartenleitung genannt werden.
HAFTUNG / VERSICHERUNGSSCHUTZ
Die Kinder sind über den Kindergarten bei Unfall versichert.
Der Versicherungsschutz besteht:
- Auf direktem Weg zum und vom Kindergarten im Kindergartenbus der Gemeinde,
- während des Aufenthaltes im Kindergarten,
- bei Veranstaltungen und Unternehmungen des Kindergartens.
Die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung setzt eine Unfallmeldung voraus. In diesem Fall besteht die sofortige Mitteilungspflicht an die Kindergartenleitung.
Die Versicherung ist beitragsfrei.